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Marburger Bund
Die Ärztegewerkschaft
Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
Er war der erste Vorsitzende des Marburger Bundes. Er stellte die Weichen für einen unabhängigen Marburger Bund: Das Gründungsmitglied und Organisationstalent Dr. Herbert Britz hat am 17. Dezember seinen 85. Geburtstag gefeiert. Der Marburger Bund gratuliert herzlich und würdigt seine Verdienste mit einem Blick seinerseits zurück in die Grundphase. So viel Tatkraft ist auch heute noch vorbildlich.
Von Dr. Herbert Britz
Was war das 1945 für eine Generation der Ärzte um die Dreißig, die aus dem Stahlgewitter der Kriegsfront oder den Bombennächten der zerstörten Städte oder aus der Kriegsgefangenschaft kamen, wieder eine Heimat suchten und ihren Beruf ausüben wollten! Da sie alle im Krieg medizinisch tätig sein mussten, waren sie beruflich hoch qualifiziert und natürlich auch motiviert. Die meisten standen aber vor dem Nichts. Das alte Reichsgebiet war zerstückelt, die vier Zonen wurden von den Siegermächten verwaltet. Da die Militärregierungen aber durch Kontrollratsgesetz das alte Reichsrecht als Zonen- und Verwaltungsrecht übernommen hatten, galten für die Ärzte noch die alten Bestimmungen. Also bestand noch eine Niederlassungssperre gemäß dem alten Conti-Erlass. An eine Kassenzulassung war nicht zu denken, da die Kassenarztsitze für die älteren, aus dem Krieg zurückkehrenden niedergelassenen Ärzte freigehalten wurden. Der Hauptansturm der jüngeren Kriegsheimkehrer traf also die Krankenhäuser. Die Jungärzte konnten dort nur auf Volontärstellen untergebracht werden. Außer gelegentlicher Verpflegung durch die Oberschwester gab es kein Entgelt. Nach Kriegsende, im Jahr 1945, war jedoch jeder froh, davongekommen zu sein, eine Unterkunft zu haben und satt zu werden.
Die alte Reichsärzteordnung war in ihren Grundzügen von den Militärverwaltungen weit gehend übernommen worden (ohne Führungsprinzip). Die Ärztekammer war deshalb zu dieser Zeit die einzig mögliche Organisationsform. Ansonsten bestand striktes Versammlungs- und Vereinsverbot. Ein Wiedersehen der Kriegsheimkehrer und der in der Heimat dienstverpflichtet gewesenen Ärzte fand erstmalig 1945 bei einer von der Kammer einberufenen Zusammenkunft statt.
Neben Diskussionen über die allgemeine ärztliche Versorgung der Bevölkerung, kam hierbei auch die Notlage der Jungärzte zur Sprache. Nach dem Steckrüben- und Maisbrotwinter 1945/46 und nachdem die Aufenthaltseinschränkung durch die Militärregierung gelockert worden war, konnten wir Jungärzte uns erstmals im Frühjahr 1946 im eigenen Kreis treffen, mit Genehmigung unserer bestallten Ärztekammerkollegen (Geschäftsführer und Präsident). Wir nannten uns „Arbeitsgemeinschaft der Jungärzte innerhalb der Ärztekammer“. So konnte das Versammlungsverbot unterlaufen werden.
Das Treffen fand in der Röntgenabteilung der Städtischen Universitätsklinik in Köln statt, und zwar im so genannten Badehaus der Lindenburg, einem Pavillonbau, der von Kriegsschäden verschont geblieben war. Kollege Liese war dort Oberarzt und der Älteste von uns. Er hatte zuvor bei allen Kölner Krankenhäusern angerufen und gebeten, jeweils einen Obmann der Assistenzärzte zu wählen. Die Gewählten nahmen dann an der Zusammenkunft teil. Ich selbst war Obmann des St.-Franziskus-Krankenhauses in Ehrenfeld. Aus früherer Erfahrung kannte ich mich damals schon im Tarifrecht der angestellten Ärzte ganz gut aus.
Bei weiteren Treffen im Badehaus, unserem ständigen Versammlungsort, bildete sich eine kleine Sprechergruppe heraus, die von Erich Liese angeführt wurde. Diese Gruppe übernahm auch gegenüber dem Vorstand der Ärztekammer die Vertretung der Belange der jüngeren Ärztegeneration. Neben den Krankenhausärzten zählte hierzu auch, nachdem die Niederlassungssperre aufgehoben worden war, eine Gruppe von Nichtkassenärzten (Muschalik) und Praxisvertretern (Roos).
Die große Not schaffte Nachfrage
Da die Not groß war, hatten wir einen ungeheuren Zulauf, der es notwendig machte, eine Organisationsform zu finden. Wir entwarfen daher eine Satzung für unsere Arbeitsgemeinschaft. Liese stellte uns in seinem Elternhaus in Opladen einen Kellerraum zur Verfügung, den wir als Schreibstube einrichteten. Er traf einen früheren Klassenkameraden, der aus dem Krieg nach Hause gekommen war: Karl Laquai. Dieser hatte es bei Kriegsbeginn zum Inspektor im mittleren Dienst gebracht. Seine Vorkriegsstelle konnte er nicht sofort wieder antreten, da er ein Entnazifizierungsverfahren vor sich hatte. Wir machten ihn zum Geschäftsführer unserer Arbeitsgemeinschaft. Für die Verwaltungsarbeit erhielten wir von der Ärztekammer eine finanzielle Unterstützung, die uns in die Lage versetzte, Laquai ein Gehalt zu zahlen.
Dem ersten Rundschreiben, das die Ärztekammer nach dem Krieg verschickte, legten wir einen Vordruck bei, mit dem sich alle arbeitslosen bzw. unbezahlten Krankenhausärzte unter der Opladener Adresse melden sollten. Der Rücklauf war überwältigend. Es trafen in Opladen während kürzester Zeit circa 1.400 Meldungen aus dem Kammergebiet der Nordrheinprovinz ein. So konnten wir auch mit Kollegen aus anderen Städten Verbindung aufnehmen.
Nun brauchten wir aber, neben unserem Verwaltungsfachmann Laquai, auch einen ärztlichen Sachverständigen. Auch hierbei war uns wieder Liese behilflich. Während des Krieges war die Röntgenabteilung der Lindenburg mit der medizinischen Klinik zum Teil nach Königswinter ausgelagert worden. Mit Erich Liese zusammen arbeitete dort ein junger Kollege aus Honnef: Hans Forschen. Durch die Rückverlagerung der Röntgenabteilung nach Köln verlor Forschen seinen Arbeitsplatz und war daher frei für unsere junge Organisation.
Im Frühjahr 1947 erließ die Marburger ASTA einen Sammelaufruf an alle Studenten der vier Besatzungszonen zu einem Treffen am 11. Juni. Ich wurde dorthin geschickt. Wir Ärzte trafen uns im pathologischen Institut der Universität Marburg und verfassten Eingaben und Resolutionen. Außerdem entwarfen wir ein erstes Gerüst einer Satzung für die örtlichen Arbeitsgemeinschaften der jungen Ärzte innerhalb der Ärztekammern. Diese „Marburger Satzung“ empfahlen wir zur Annahme den örtlichen Jungärztevereinigungen.
Bei einer späteren Zusammenkunft beschlossen wir, uns nicht mehr „Arbeitsgemeinschaft der Jungärzte“ zu nennen, sondern „Marburger Gemeinschaft – Vereinigung angestellter Ärzte“. So wollten wir das Wort „Jungärzte“ entfernen.
Die Gewerkschaft wird gegründet
Die vierte Interzonentagung kam auf Einladung der Münchner Kollegen zustande. Wir entschieden, unsere Marburger Gemeinschaft von der Ärztekammer zu lösen und sie in einen tariffähigen Verband mit Einzelmitgliedschaften umzuwandeln und gaben ihr am 5. Mai 1948, 16 Uhr, den Namen „Marburger Bund – Vereinigung angestellter Ärzte“. Damit war unsere Ärzte-Gewerkschaft aus der Taufe gehoben.
Da unserem Gewerkschaftsbund nur angestellte Ärzte angehören konnten, mussten sich Muschalik und Roos, die bisher bei uns mitgearbeitet hatten, von uns trennen und den Verband der niedergelassenen Nichtkassenärzte gründen.
Nach der Gründung des „Marburger Bundes“ kam es, wie auch schon zuvor, immer häufiger zu Reibereien mit der ÖTV. Als wir einmal wieder im Badehaus der Lindenburg zusammengekommen waren, hörten wir im Radio die Nachricht, dass sich in Hamburg die DAG gegründet hatte. Spontan sandten wir ein Glückwunschtelegramm nach Hamburg, und das sollte positive Folgen haben!
Als 1948 nach der Währungsreform die Zwangsbewirtschaftung schnell aufgelöst wurde und damit auch die Verteilungsstellen für Lebensmittelkarten wegfielen, wurden in Köln-Mülheim, unweit meiner damaligen Wohnung, in einem alten Patrizierhaus Räume frei. Vor dem Krieg war darin die Kanzlei eines Notars untergebracht.
Ich war inzwischen zum Vorsitzenden des Gesamtverbandes gewählt worden und erreichte in dieser Funktion bei der Stadtverwaltung Köln, dass uns diese Räume für unsere Bundesgeschäftsstelle zugewiesen wurden. Als sich wenige Tage nach dem Einzug zwei Vertreter der DAG bei uns meldeten, konnten wir sie in diesen neuen Räumen empfangen.
Der stellvertretende Vorsitzende der DAG, Queiser, und der Referatsleiter, Brockelmann, waren eigentlich mit der Absicht nach Köln gekommen, den Marburger Bund in die DAG aufzunehmen. In freundschaftlichem Gespräch machten wir jedoch klar, dass wir auf jeden Fall selbstständig bleiben wollten. Queiser, der als älterer Gewerkschaftler Vorkriegserfahrung hatte, überdachte sein Anliegen, als er hörte, dass wir mit unseren Mitgliedern eine fast 80-prozentige Organisationsdichte der Berufsgruppe nachweisen konnten. Das war für einen Gewerkschaftler eine ungeheure Zahl. Queiser schlug uns ein Freundschaftsabkommen vor. Danach solle der Marburger Bund selbstständig bleiben, jedoch innerhalb der Tarifkommission der DAG Sitz und Stimme bekommen.
Als Gegenleistung möge der Marburger Bund in den Krankenhäusern seinen Einfluss dahingehend geltend machen, als er beim übrigen, nicht ärztlichen Personal für eine Mitgliedschaft in der DAG wirbt. Wir waren immer angetan vom guten kollegialen Verhältnis, das bei der DAG zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern herrschte, im Gegensatz zur ÖTV, in deren Tarifkommission nur hauptamtliche Funktionäre waren.
Das Grundgesetz wird geschaffen
In dieser bewegten Zeit begann der Parlamentarische Rat in Bonn über das Grundgesetz zu beraten. Das „Päda“ (Pädagogische Akademie) war das Tagungsgebäude ab Mitte des Jahres 1948. Laquai kam sofort auf die Idee, zu den Grundrechten müsse das Recht auf Arbeit gehören. In der Begründung der Eingabe verwiesen er und ich auf die unhaltbaren Zustände in den Krankenhäusern, mit den unbezahlten oder mit einem Taschengeld abgefundenen Volontärärzten mit ihren Nachtschichten und 60-Stunden-Wochen. Wir stellten den Antrag, in das Grundgesetz einen Passus aufzunehmen, im Wortlaut: „Jede Arbeit ist ihres Lohnes wert.“
Ich erhielt im Rahmen des Pressestatus Zugang ins Gebäude der „Päda“. In der Kantine gab es damals Essen „ohne Marken“! Während der Mittagszeit übergab ich dem Abgeordneten von Mangold, der Mitglied des Hauptausschusses war, unsere Denkschrift persönlich. Staatsrechtler erarbeiteten in Herrenchiemsee einen Vorschlag, von dem man bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes im Hauptausschuss nicht sehr angetan war. Deshalb wurde ein kleines Redaktionskomitee gebildet, das eine eigene Fassung erstellte, die dann Grundlage weiterer Abstimmungen im Hauptausschuss wurde. In der dritten Lesung wurde dieser Artikel in die Gesetzgebung übernommen. Eine Bezugnahme auf gerechte Entlohnung, wie sie im Antrag des Marburger Bundes enthalten war und auch in Herrenchiemsee ausgearbeitet wurde, war vollkommen weggefallen. Die Kommunisten hatten in der Lesung einen Änderungsvorschlag eingereicht, der anfing: „Das Arbeitsentgelt muss der Leistung entsprechen.“ Da dieser Vorschlag von kommunistischer Seite kam, hatte er keine Aussicht auf Erfolg und wurde ohne Einzeldiskussion pauschal abgelehnt.

