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Tarifpluralität
Tarifpluralität ist gelebte Realität in vielen Betrieben. Tarifverträge des Marburger Bundes werden schon seit Jahren in den Krankenhäusern angewandt, ohne dass die Arbeitgeber wie auch die Arbeitnehmer dadurch überfordert sind. Die kommunalen Krankenhäuser können genauso problemlos zwischen TVöD und TV Ärzte/VKA unterscheiden wie die Universitätskliniken zwischen TVöD und TV Ärzte/TdL.

Das Versagen der großen Einheitsgewerkschaften, die Interessen aller Beschäftigten in einem Betrieb gleichermaßen gut und gerecht zu vertreten, soll nun nach dem Willen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) durch die gesetzliche Festschreibung des Vorrangs von Einheitstarifverträgen verdeckt werden. Dies ist nichts anderes als der plumpe Versuch, das Erfolgsmodell der Spezialistengewerkschaft Marburger Bund durch den Ruf nach verfassungswidrigen Gesetzesregelungen im Tarifrecht zu hintertreiben.

Mit seinem Urteil vom 7. Juli 2010 hat das Bundesarbeitsgericht die notwendige Änderung der Rechtsprechung im Sinne der grundgesetzlich garantierten Tarifpluralität vollzogen. Damit wird die Rechtsprechung des Gerichts der seit Jahren bestehenden Rechtswirklichkeit angepasst. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass die Verdrängung eines Tarifvertrages durch einen anderen mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Nach Auffassung des Gerichts erlangen Inhalt und Wirkungsweise eines Tarifvertrags Legitimation durch die „freie Entscheidung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Mitglied einer Koalition zu werden“. Der Abschluss von Tarifverträgen und die damit bewirkte Normsetzung ist „kollektiv ausgeübte Privatautonomie“.

Tarifpluralität ist nichts Neues. Die Gewerkschaftsszene war früher vielfältiger als heute. Es ist deshalb falsch, dem Bundesarbeitsgericht vorzuwerfen, es schaffe mit seiner geänderten Rechtsprechung die Voraussetzungen für eine „Zersplitterung der Tariflandschaft“. Das Gericht hat lediglich mit der sogenannten Tarifeinheit einen Glaubenssatz beerdigt, der schon lange tot ist.

Die Arbeitgeber behaupten, Tarifpluralität führe zu Dauerstreiks und Chaos („englische Verhältnisse“ der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts). Solche abstrusen Schreckensszenarien offenbaren die argumentative Not der Arbeitgeber. Tatsache ist: Deutschland rangiert trotz bestehender Tarifpluralität bei den Streiktagen im internationalen Vergleich auf den hintersten Plätzen. Das geht auch aus einer Statistik des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervor.

» Streikhäufigkeit im internationalen Vergleich (IW-Grafik)


   

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