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Marburger Bund
Die Ärztegewerkschaft
Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
Pressemitteilung
Berlin, 16. Februar 2012 - 09/12
Tarifpolitik
Botzlar: "Urteil des Verfassungsgerichts kann Signalwirkung für beamtete Ärzte haben"
Der Marburger
Bund begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur W-Besoldung der
Professoren. „Das Urteil kann Signalwirkung auf andere beamtete Personengruppen
mit herausgehobener Verantwortung haben und sollte Anlass sein, deren Besoldung
auf den Prüfstand zu stellen. An den Universitätskliniken,
Bundeswehrkrankenhäusern und Gesundheitsämtern gibt es einen wechselnd großen
Anteil von Ärztinnen und Ärzten, die als Beamte nach der A-Besoldung oder einer
vergleichbaren Besoldung eingruppiert sind. Hier besteht nach unserer Auffassung
eine nicht hinnehmbare Diskrepanz zu den Gehältern der angestellten Ärztinnen
und Ärzte in gleicher Verwendung, insbesondere auch deswegen, weil viele
Betroffene sehr lange bis dauerhaft in der Einstiegs-Eingruppierung A 13
verbleiben“, sagte Dr. Andreas
Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes.
Oft beziehen langjährige Oberärzte in der Besoldungsgruppe A 13 die gleiche Grundvergütung wie ein Assistenzarzt der Entgeltgruppe Ä1 nach dem vom Marburger Bund verhandelten Tarifvertrag für Ärzte (TV-Ärzte). „Die Einkommensschere zwischen beamteten und angestellten Ärzten wird immer weiter auseinanderklaffen, wenn sich an dieser Diskrepanz nichts Grundlegendes ändert“, so Botzlar. Der Marburger Bund fordere daher die Anpassung der Grundgehälter in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 an die Gehälter der Entgeltgruppen Ä1 bis Ä4 der Tarifverträge für angestellte Ärzte, die mittlerweile den allgemeinen Standard für adäquate Ärztegehälter bilden. Außerdem müsse die Eingruppierung in die Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 äquivalent zur Eingruppierung in die Entgeltgruppen Ä1 bis A4 erfolgen, wie sie im TV-Ärzte definiert sind. Das gleiche gelte für die Bezahlung der Arbeit zu ungünstigen Zeiten: Auch hier müsse die Vergütung sich an den Standards des TV-Ärzte messen lassen, forderte Botzlar.
Oft beziehen langjährige Oberärzte in der Besoldungsgruppe A 13 die gleiche Grundvergütung wie ein Assistenzarzt der Entgeltgruppe Ä1 nach dem vom Marburger Bund verhandelten Tarifvertrag für Ärzte (TV-Ärzte). „Die Einkommensschere zwischen beamteten und angestellten Ärzten wird immer weiter auseinanderklaffen, wenn sich an dieser Diskrepanz nichts Grundlegendes ändert“, so Botzlar. Der Marburger Bund fordere daher die Anpassung der Grundgehälter in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 an die Gehälter der Entgeltgruppen Ä1 bis Ä4 der Tarifverträge für angestellte Ärzte, die mittlerweile den allgemeinen Standard für adäquate Ärztegehälter bilden. Außerdem müsse die Eingruppierung in die Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 äquivalent zur Eingruppierung in die Entgeltgruppen Ä1 bis A4 erfolgen, wie sie im TV-Ärzte definiert sind. Das gleiche gelte für die Bezahlung der Arbeit zu ungünstigen Zeiten: Auch hier müsse die Vergütung sich an den Standards des TV-Ärzte messen lassen, forderte Botzlar.

